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Fernstudium Ratgeber - Tipps und Infos zum Fernstudium


Fernstudium und Hartz4

Arbeitslos und Fernstudium – Fernstudium mit Hartz 4 – geht das?


Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld oder aber auch Hartz 4, spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Präsenzstudium an einer der klassischen Universitäten, oder aber um ein Fernstudium handelt. Prinzipiell muss in diesem Kontext darauf hingewiesen werden, dass der Status „Student“ nicht mit dem Status „arbeitslos“ bzw. „Hartz 4 Empfänger“ vereinbar ist. Das heißt, dass es in der Regel nicht möglich ist, beides miteinander zu verknüpfen. Dennoch sollte dies nicht heißen, dass die entsprechenden Personengruppen nun überhaupt kein Studium aufnehmen könnten. Das Zauberwort in diesem mitunter recht komplexen Zusammenhang lautet ohne jegliche Form von Zweifel Teilzeitstudium. Wer sich nämlich für die Aufnahme eines so genannten Teilzeitstudiums entschließt, der kann auch weiterhin Arbeitslosengeld oder die so genannten Hartz 4 Bezüge beziehen.

Der Sinn ergibt sich erst später

Der Hintergrund dieser – auf den ersten Blick vielleicht etwas umständlichen Regelung – ist, dass alle Empfänger von Arbeitslosengeld oder aber auch von Hartz 4 Bezügen dem allgemeinen Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen müssen. Wer jedoch – unabhängig ob an einer Fernuniversität oder aber auch einer klassischen Hochschule – ein Vollzeitstudium absolviert und Student bzw. Studentin. Wer also an einer Universität bzw. Hochschule ein Vollzeitstudium absolviert, steht dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Somit entfallen dann auch alle Ansprüche hinsichtlich Arbeitslosengeld oder Hartz 4 Bezüge.

Bei einem Teilzeitstudium ist vieles möglich

Anders sieht es dann hingegen bei einem so genannten Teilzeitstudium aus. Wer in „Teilzeit“ ein Studium absolviert, steht dem Arbeitsmarkt – wenn auch beschränkt – weiterhin voll zur Verfügung. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Hartz 4 Bezüge bliebe dann somit auch erhalten. Die Frage ob Fernuniversität oder Präsenzuniversität spielt bei all diesen Fragen keine Rolle. Es ist also auf jeden Fall zu empfehlen, bei längerer Arbeitslosigkeit, diese Zeit dann auch für eine nachhaltige Weiterbildungsmaßnahme zu ergänzen. Denken Sie daran, auch im Rahmen eines Teilzeitstudiums lässt sich ein vollwertiger akademischer Grad erwerben.